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Architekt Sanierung Kosten Einfamilienhaus: Was kostet das?

Ob ein Architekt bei der Sanierung eines Einfamilienhauses wirklich notwendig ist und was dieser Schritt konkret kostet, beschäftigt viele Eigentümer früh im Planungsprozess. Das Architektenhonorar macht bei einer umfangreichen Haussanierung einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets aus. Gleichzeitig kann professionelle Planung Fehler vermeiden, Kosten im Griff halten und Fördermittel optimal nutzen.

Die Kosten für einen Architekten bei der Sanierung hängen vor allem vom Umfang der Maßnahmen ab. Bei einer Teilsanierung einzelner Gewerke wie Dach oder Heizung bleibt das Honorar überschaubar. Bei einer Vollsanierung oder Kernsanierung eines Altbaus kann das Architektenhonorar schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Ob Teilsanierung einzelner Gewerke oder Vollsanierung eines Altbaus, welche Leistungsphasen nach HOAI relevant sind und ab wann ein Architekt gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt entscheidend vom Projektumfang ab.

Schnelleinstieg: Die wichtigsten Punkte

  • Architektenhonorar: Bei der Sanierung eines Einfamilienhauses liegt es typischerweise zwischen 10 und 20 Prozent der anrechenbaren Baukosten.

  • Berechnung nach HOAI: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure orientiert sich an den Baukosten und der Honorarzone des Gebäudes.

  • Stundensatz bei Teilsanierungen: Viele Architekten rechnen hier nach Zeitaufwand ab. Typische Sätze liegen zwischen 80 und 150 Euro netto.

  • Gesetzliche Pflicht: Für genehmigungspflichtige Maßnahmen wie Anbauten oder Aufstockungen ist ein bauvorlagenberechtigter Architekt in den meisten Bundesländern vorgeschrieben.

  • Förderzugang: Bei der energetischen Sanierung eröffnet ein Architekt oder Energieberater den Zugang zu KfW-, BAFA- und BEG-Förderung.

  • Vollsanierungskosten: Die Gesamtkosten liegen je nach Zustand und Umfang zwischen 800 und 2.500 Euro pro Quadratmeter, das Architektenhonorar nicht eingerechnet.

Was macht ein Architekt bei der Sanierung eines Einfamilienhauses?

Ein Architekt übernimmt bei der Haussanierung deutlich mehr als die reine Entwurfsarbeit. Er analysiert zunächst die vorhandene Bausubstanz, identifiziert Schwachstellen und entwickelt ein Sanierungskonzept, das technische Anforderungen, Wünsche der Eigentümer und baurechtliche Vorgaben in Einklang bringt.

Gerade beim Altbau ist eine fundierte Bestandsaufnahme entscheidend. Schadstoffbelastungen, feuchte Keller, mangelhafte Wärmedämmung oder veraltete Elektrik sind typische Schwachstellen, die einem Laien oft verborgen bleiben. Ein erfahrener Architekt erkennt sie bereits bei der Bestandsaufnahme. Frühzeitig aufgedeckte Mängel schützen vor teuren Nacharbeiten während der Bauphase.

Leistungsphasen nach HOAI

Die Vergütung von Architektenleistungen richtet sich in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie gliedert die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LP):

Leistungsphase Inhalt Anteil am Honorar (ca.)
LP 1 – Grundlagenermittlung Bestandsaufnahme, Ziele klären 2 %
LP 2 – Vorplanung Konzepte entwickeln, grobe Kostenschätzung 7 %
LP 3 – Entwurfsplanung Konkreter Entwurf, Kostenberechnung 15 %
LP 4 – Genehmigungsplanung Bauantrag, Einreichungsunterlagen 3 %
LP 5 – Ausführungsplanung Detailpläne für Handwerker 25 %
LP 6 – Vorbereitung der Vergabe Leistungsverzeichnis, Ausschreibung 10 %
LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe Angebote prüfen, Vergabe begleiten 4 %
LP 8 – Bauoberleitung Bauleitung, Qualitätskontrolle 31 %
LP 9 – Objektbetreuung Mängelbeseitigung nach Abnahme 3 %

Nicht alle Leistungsphasen müssen beauftragt werden. Gerade bei kleineren Sanierungen werden häufig nur einzelne Phasen oder konkrete Leistungen innerhalb dieser Phasen gebucht, zum Beispiel Planung und Bauoberleitung.

Planung und Bauleitung im Überblick

Für viele Eigentümer ist die Bauleitung (LP 8) die wichtigste Leistung. Der Architekt überwacht die Arbeit der Handwerker, prüft die Ausführungsqualität und dokumentiert den Baufortschritt; eine enge Zusammenarbeit zwischen Architekt, Eigentümer und Gewerken ist dabei Voraussetzung für reibungslose Abläufe. Diese Leistung entlastet den Eigentümer erheblich und macht gleichzeitig den größten Honoraranteil aus. So verbessert sich das Ergebnis der Bauleitung durch klare Qualitätskontrolle sowie bessere Termin- und Kostensteuerung.

Wie hoch sind die Architektenkosten bei der Sanierung?

Die Architektenkosten bei der Sanierung eines Einfamilienhauses lassen sich nicht pauschal nennen. Sie ergeben sich aus dem beauftragten Leistungsumfang, den anrechenbaren Baukosten und der Honorarzone.

Honorar nach HOAI: Prozentsatz und Berechnung

Architekten rechnen bei der Sanierung häufig nach der HOAI ab, die eine transparente Grundlage für die Preisgestaltung bietet. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die früher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze zwar nur noch Orientierungswerte, in der Praxis orientieren sich viele Architekten aber weiterhin an diesen Richtwerten.

Der Prozentsatz des Architektenhonorars an den Baukosten liegt für die Vollbeauftragung aller Leistungsphasen typischerweise zwischen 10 und 20 Prozent der anrechenbaren Baukosten. Je geringer die Bausumme, desto höher fällt der prozentuale Honoraranteil relativ aus, weil der Aufwand für Planung und Koordination auch bei kleinen Projekten nicht proportional sinkt.

Ein wichtiger Kostenfaktor bei der Altbausanierung ist der sogenannte Umbauzuschlag. Da Umbau und Sanierung an einem bestehenden Gebäude planungstechnisch deutlich komplexer sind als ein Neubau, können Architekten einen Aufschlag von bis zu 80 Prozent auf das Grundhonorar vereinbaren. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Architektenkosten bei Umbauten 20 bis 35 Prozent höher ausfallen als bei vergleichbaren Neubauprojekten.

Beispielrechnung:

  • Sanierungskosten Einfamilienhaus (Altbau, ca. 150 m²): 200.000 Euro

  • Architektenhonorar bei 15 % Vollbeauftragung: ca. 30.000 Euro

  • Einzelne Leistungsphasen (z. B. nur Planung und Bauleitung): ca. 15.000–20.000 Euro

Stundensatz als Alternative

Bei kleineren Teilsanierungen wie der Heizungserneuerung, einem Fenstertausch oder der Fassadendämmung bieten viele Architekten auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand an. Der Stundensatz liegt je nach Region und Erfahrung des Planers zwischen 80 und 150 Euro netto. Für eine Beratungsstunde inkl. Kurzgutachten sind auch Pauschalen von 200 bis 500 Euro üblich.

Wohnqualität als auch Energieeffizienz zu verbessern. In Deutschland spielen klare Regeln und gesetzliche Vorgaben eine große Rolle, die bei jedem Umbau beachtet werden müssen.

Dabei reicht es nicht, nur einzelne Arbeiten zu betrachten, denn entscheidend ist ein Gesamtkonzept, das Architektur, Technik und Energie miteinander verbindet. Fachliche Unterstützung durch eine Energieberatung ist dabei unverzichtbar, da hier nicht nur Schwachstellen erkannt, sondern auch passende Lösungen aufgezeigt werden.

Ziel ist ein stimmiges Angebot, das den Wert der Immobilie langfristig steigert und auf die vorhandene Wohnfläche sowie das Grundstück abgestimmt ist.

Ziele und Umfang der Sanierung definieren

Am Anfang steht die Definition der Ziele. Eigentümer müssen entscheiden, ob die Kernsanierung vor allem auf Energieeinsparung, moderne Haustechnik oder eine neue Raumaufteilung abzielt. Häufig ist eine Kombination sinnvoll, um sowohl den Wohnkomfort zu steigern als auch die laufenden Kosten zu senken. Dabei sollte immer klar sein, welche Rolle einzelne Maßnahmen im Gesamtkonzept spielen. Eine enge Abstimmung mit Fachplanern sorgt dafür, dass keine Arbeiten doppelt ausgeführt werden und dass der Umbau nachhaltig Wirkung zeigt.

Erstellung eines Sanierungskonzepts

Ein durchdachtes Sanierungskonzept ist die Grundlage für einen erfolgreichen Umbau. Es definiert nicht nur den Sanierungsbedarf, sondern sorgt auch dafür, dass alle Arbeiten in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit Architekten, Statikern und einer Energieberatung entscheidend, um ein tragfähiges Angebot zu erstellen und langfristig Energie einzusparen.

Wichtige Schritte bei der Konzepterstellung:

  • Priorisierung der Maßnahmen: Bewertung nach Dringlichkeit, Zustand des Gebäudes und verfügbarem Budget.

  • Abstimmung mit Fachplanern: Einbeziehung von Architekten, Statikern und Energieberatern, um Technik, Bauweise und gesetzliche Regelungen in Einklang zu bringen.

  • Zeitplanung: Festlegung eines realistischen Ablaufs, damit alle Arbeiten geordnet und effizient durchgeführt werden.

  • Kostenplanung: Aufstellung einer transparenten Kalkulation, die auch Reserven für unvorhergesehene Probleme enthält.

  • Integration von Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Energieeffizienz, modernen Lichtkonzepten und erneuerbaren Energien bereits im frühen Stadium.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Ein Kernaspekt jeder Sanierung ist die energetische Modernisierung. Dämmungen von Außenwänden, Dach und Kellerdecke reduzieren den Energieverbrauch deutlich. Alte Fenster werden durch moderne Isolierverglasung ersetzt, um Wärmeverluste zu vermeiden und mehr Licht ins Zuhause zu bringen. Ergänzend können erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen eingesetzt werden, wodurch das Gebäude unabhängiger von fossilen Energieträgern wird.

Hier zeigt sich die zentrale Rolle der Energieberatung, die Eigentümern aufzeigt, welche Lösungen im individuellen Fall am besten geeignet sind. Damit wird der Umbau nicht nur zum optischen Gewinn, sondern auch zu einem zukunftssicheren Hausbau-Projekt, das langfristig den Wert der Immobilie steigert.

Typische Sanierungsarbeiten im 60er Jahre Haus

Wer ein Haus aus den 1960er Jahren modernisieren möchte, trifft häufig auf dieselben Herausforderungen. Viele Baumaterialien entsprechen nicht mehr heutigen Standards, wodurch Heizkosten unnötig steigen und die Wohnqualität leidet. Auf dem Immobilienmarkt zeigt sich, dass gerade sanierte Häuser aus diesem Baujahr stark nachgefragt sind. Deshalb lohnt sich die Suche nach den richtigen Sanierungsmaßnahmen, um langfristig den Wert der Immobilie zu sichern. In vielen Fällen sind es die gleichen Arbeiten, die zu den wichtigsten Schritten gehören.

Leistungsumfang Typische Architektenkosten (netto)
Beratung / Erstgespräch 100–500 Euro
Bestandsaufnahme + Sanierungskonzept 1.000–4.000 Euro
Planung Teilsanierung (z. B. Dach, Fassade) 2.000–8.000 Euro
Bauleitung Teilsanierung 2.000–10.000 Euro
Vollbeauftragung Vollsanierung EFH 15.000–40.000 Euro

Kosten nach Sanierungsumfang: Teilsanierung vs. Vollsanierung

Der Umfang der Sanierung bestimmt maßgeblich, ob und in welchem Umfang ein Architekt benötigt wird. Bei einer Kernsanierung, bei der alle Gewerke gleichzeitig erneuert werden, ist professionelle Koordination nahezu unverzichtbar.

Typische Kosten einzelner Sanierungsmaßnahmen

Die folgende Tabelle zeigt typische Sanierungskosten für einzelne Gewerke beim Einfamilienhaus. Die Architektenkosten sind darin noch nicht enthalten.

Sanierungsmaßnahme Typische Kosten (Einfamilienhaus, ca. 130–150 m²)
15.000–40.000 Euro

Fassadendämmung (Außendämmung)

20.000–50.000 Euro
10.000–25.000 Euro

Heizungserneuerung

8.000–25.000 Euro

Kellersanierung / -abdichtung

5.000–30.000 Euro

Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

15.000–35.000 Euro

Vollsanierung / Kernsanierung

100.000–350.000 Euro

Kostenpuffer einplanen

Für die finanzielle Planung einer Sanierung gilt als Faustregel, einen Puffer von 10 bis 20 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten für unvorhergesehene Ausgaben einzuplanen. Beim Altbau, wo versteckte Mängel wie Schwammbefall, Feuchtigkeitsschäden oder schadstoffbelastete Baustoffe erst während der Arbeiten zutage treten können, sollte der Puffer eher am oberen Ende angesetzt werden.

Vollsanierung und Kernsanierung: Koordination als Schlüssel

Bei einer Vollsanierung ist eine Architektenbeteiligung wirtschaftlich sinnvoll und sichert den reibungslosen Ablauf über alle Gewerke hinweg. Koordinationsfehler zwischen verschiedenen Handwerkern gehören zu den häufigsten und teuersten Problemen bei unsachgemäß begleiteten Sanierungsprojekten. Typische Kostenrahmen nach Baujahr und Sanierungstiefe lassen sich dabei erheblich unterscheiden.

Energetische Sanierung mit Architekt: Was ist zu beachten?

Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses umfasst typischerweise mehrere Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Wärmedämmung der Außenwände und des Daches, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie den Austausch alter Fenster. Nur im Zusammenspiel erzielen diese Maßnahmen die gewünschten Einspareffekte.

Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage

Ein Architekt oder zertifizierter Energieberater analysiert das Gebäude ganzheitlich und erstellt auf dieser Grundlage einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser dokumentiert, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden, und ist Voraussetzung für bestimmte BEG-Förderprogramme.

Besonders beim Altbau ist die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidend. Zunächst zu dämmen und danach die Heizung auszutauschen, erlaubt es, die Heizleistung von Anfang an auf den gedämmten Zustand auszulegen und so unnötige Kosten zu vermeiden.

Amortisation und Einsparpotenzial

Die Investition in eine energetische Sanierung amortisiert sich laut Bundesregierung je nach Maßnahmenpaket innerhalb von 5 bis 10 Jahren über eingesparte Energiekosten. Je schlechter der energetische Ausgangszustand des Gebäudes ist, desto größer fällt das Einsparpotenzial aus.

Wann ist ein Architekt bei der Haussanierung Pflicht?

Nicht jede Maßnahme am Einfamilienhaus erfordert einen Architekten. Renovierungen sind oberflächliche Instandhaltungsarbeiten ohne strukturelle Eingriffe, etwa das Erneuern von Bodenbelägen, Anstrichen oder Tapeten. Sie sind in der Regel genehmigungsfrei. Erst wenn Maßnahmen die Bausubstanz, Tragstruktur oder Nutzung betreffen, spricht man von Sanierung oder Modernisierung. Ab dieser Schwelle wird die Frage nach einem Architekten relevant.

Baugenehmigung und rechtliche Anforderungen

Sobald eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, schreiben die meisten Bundesländer einen bauvorlagenberechtigten Planer vor, in der Regel einen Architekten. Das betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Anbauten und Aufstockungen des Einfamilienhauses

  • Nutzungsänderungen (z. B. Dachausbau zur Wohnnutzung)

  • Eingriffe in tragende Bauteile

  • Größere Umbaumaßnahmen, die die Gebäudehülle oder Statik betreffen

Die konkrete Genehmigungspflicht richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Im Zweifel empfiehlt sich eine Voranfrage bei der zuständigen Baubehörde oder ein erstes Gespräch mit einem Architekten, der die lokalen Vorschriften kennt.

Tipp: Bei größeren Eingriffen sollten Bauherren Behörde oder Architekt möglichst früh einbeziehen.

KfW-, BAFA- und BEG-Förderung: Wie hilft ein Architekt dabei?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie wird über KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse abgewickelt und kann je nach Maßnahme bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.

Rolle des Energieeffizienz-Experten

Voraussetzung für die meisten BEG-Förderungen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE). Architekten können diese Zulassung besitzen und übernehmen in diesem Fall sowohl die planerische Begleitung als auch die Fördermittelbeantragung.

Relevante Förderprogramme im Überblick

Folgende Förderungen sind bei der Sanierung eines Einfamilienhauses besonders relevant:

Förderprogramm Maßnahmen Förderhöhe (ca.)
BEG EM (Einzelmaßnahmen) via BAFA Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung bis zu 20 % der Kosten
BEG WG (Wohngebäude) via KfW Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Niveau Kredit + Tilgungszuschuss
iSFP-Bonus Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans +5 % auf BEG EM
Steuerliche Förderung § 35c EStG Energetische Sanierungsmaßnahmen 20 % der Kosten über 3 Jahre

Die konkreten Konditionen der Förderprogramme unterliegen regelmäßigen Anpassungen und sollten vor der Antragstellung auf den aktuellen Seiten von KfW und BAFA geprüft werden.

Lohnt sich ein Architekt für die Sanierung eines Einfamilienhauses?

Ob sich ein Architekt für die Sanierung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt stark vom konkreten Projekt ab. Bei einer einfachen Teilsanierung mit einem einzigen Gewerk ist die Beauftragung eines Architekten oft nicht zwingend erforderlich. Die koordinierende Rolle eines Planers zahlt sich vor allem dann aus, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind oder wenn die Bausubstanz des Altbaus erhebliche Risiken birgt.

Vorteile der Architektenbeteiligung

Die Expertise eines Architekten stellt sicher, dass baurechtliche Vorgaben eingehalten werden und der Bauprozess effizient verläuft. Er hilft außerdem dabei, die Wünsche der Eigentümer von der Planung in die Realität zu überführen. Das schlägt sich nicht nur in der Bauqualität nieder, sondern auch im späteren Wohnkomfort und im Wert der Immobilie.

  • Fehlervermeidung in der Planung spart in der Regel mehr als das Honorar kostet

  • Qualitätskontrolle durch die Bauleitung sichert die Ausführungsqualität

  • Zugang zu Förderprogrammen durch zertifizierte Energieberater

  • Rechtssicherheit bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen

  • Koordination mehrerer Gewerke aus einer Hand

  • Wertsteigerung der Immobilie durch professionell geplante Modernisierung

Wann ein Architekt verzichtbar ist

Bei Standardmaßnahmen ohne Genehmigungspflicht und mit klar abgegrenztem Umfang ist der Mehrwert eines Architekten begrenzt. Im Vergleich zu einem Fertighaus oder klassischem Hausbau ist die Planungslogik bei der Sanierung im Bestand oft weniger eindeutig. Erfahrene Eigentümer mit handwerklichem Hintergrund können einzelne Koordinationsaufgaben selbst übernehmen. Bei sehr kleinen Budgets kann das Honorar den finanziellen Spielraum spürbar einengen.

Selektive Beauftragung als Mittelweg

Ein sinnvoller Kompromiss ist die selektive Beauftragung. Der Architekt wird für Bestandsaufnahme und Planung gebucht, damit das Haus mit seiner individuellen Bausubstanz fachlich sauber erfasst wird, die Bauleitung übernimmt der Eigentümer selbst oder ein separater Bauleiter.

Fazit

Die Architektenkosten bei der Sanierung eines Einfamilienhauses bewegen sich typischerweise zwischen 10 und 20 Prozent der Bausumme. Bei einer Vollsanierung sind das häufig 15.000 bis 40.000 Euro. Der Stundensatz liegt je nach Spezialisierung und Region zwischen 80 und 150 Euro netto. Entscheidend ist nicht zuletzt, welche Leistungsphasen beauftragt werden.

Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen, bei der energetischen Sanierung mit BEG-Förderung und bei umfangreichen Altbausanierungen mit mehreren Gewerken ist die Einbindung eines Architekten in den meisten Fällen sinnvoll, sowohl aus rechtlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Architektenkosten, die als Investition verstanden werden, zahlen sich durch höhere Bauqualität, weniger Nachbesserungen und den optimalen Einsatz verfügbarer Fördermittel in der Regel aus.

FAQ: Häufige Fragen zu Architekt Sanierung Kosten Einfamilienhaus

Das Architektenhonorar ist bei der Sanierung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei einer energetischen Sanierungsmaßnahme nach § 35c EStG können die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen über drei Jahre, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Bei vermieteten Immobilien sind Architektenkosten als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten absetzbar.

Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Architektenhonorare sind damit grundsätzlich verhandelbar. In der Praxis orientieren sich viele Büros dennoch an den HOAI-Richtwerten als Ausgangspunkt. Spielraum besteht vor allem beim Leistungsumfang. Einzelne Leistungsphasen selbst zu übernehmen oder auf die Bauleitung zu verzichten, reduziert das Honorar spürbar.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen ohne Baugenehmigung durchzuführen, kann eine Baueinstellung, Bußgelder und im schlimmsten Fall den Rückbau auf eigene Kosten nach sich ziehen. Gerade beim Altbau wird die Genehmigungspflicht bei Dachausbauten oder Anbauten häufig unterschätzt. Eine kurze Voranfrage bei der zuständigen Baubehörde oder ein Erstgespräch mit einem Architekten klärt die Rechtslage kostengünstig im Vorfeld.

Als Ausgangspunkt für die Suche nach einem erfahrenen Sanierungsarchitekten empfiehlt sich die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes. Dort sind alle zugelassenen Architekten verzeichnet und nach Tätigkeitsschwerpunkt filterbar. Ergänzend bieten Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis, lokale Bauberatungsstellen sowie die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gute Ausgangspunkte.

Bei der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gehören die Kosten für den Energieeffizienz-Experten zu den förderfähigen Ausgaben und können in die Berechnung der Fördersumme einbezogen werden. Reine Planungs- und Architektenleistungen ohne Energieberatungsanteil sind dagegen in der Regel nicht förderfähig. Die genauen Bedingungen sollten vor Antragstellung bei KfW oder BAFA geprüft werden, da sich die Förderkonditionen ändern können.